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   OVG Sachsen, 06.05.2009 - 4 A 116/09   

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https://dejure.org/2009,18077
OVG Sachsen, 06.05.2009 - 4 A 116/09 (https://dejure.org/2009,18077)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.05.2009 - 4 A 116/09 (https://dejure.org/2009,18077)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 4 A 116/09 (https://dejure.org/2009,18077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 35a
    Fraktion; Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung der Berufung bezüglich des Fraktionsstatus der Mitglieder eines Zusammenschlusses im Gemeinderat; Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts bei Unterlassung der Beweiserhebung über die Frage der gemeinsamen politischen Grundeinstellung der ...

  • Judicialis

    SächsGemO § 35a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SächsGemO § 35a
    Fraktion; Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2008 - 15 B 788/08

    Anerkennung als Ratsgruppe

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2009 - 4 A 116/09
    Bei anderen, während der Wahlperiode gebildeten Zusammenschlüssen muss sich aus den Gesamtumständen ergeben, dass der Zusammenschluss nachhaltig auf das gleichgerichtete Zusammenwirken ausgerichtet ist (OVG NRW, Beschl. v. 20.6.2008 - 15 B 788/08 - zit. nach juris).
  • VG Dresden, 20.01.2009 - 7 K 1388/06

    Weitere Fraktion im Dresdner Stadtrat

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2009 - 4 A 116/09
    Der Antrag der Beklagten, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20. Januar 2009 - 7 K 1388/06 - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 16.02.2005 - 14 ZB 03.1133
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2009 - 4 A 116/09
    Anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht eine entsprechende Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (sh. BayVGH, Beschl. v. 16.2.2005 - 14 ZB 03.1133 - zit. aus juris).
  • VG Freiburg, 09.01.2019 - 4 K 1245/18

    Anspruch der von Gemeinderäten gebildeten Fraktionsgemeinschaft auf Unterrichtung

    Dennoch ist das Recht zur Bildung auch von Fraktionsgemeinschaften wohl allgemein anerkannt (vgl. Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 10. Aufl., § 14 Rn. 119; vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 20.03.2017 - 4 ZB 16.1815 -, juris; vgl. auch, allerdings zu eher niedrigen Anforderungen an eine Fraktionsbildung, Sächs. OVG, Beschl. v. 06.05.2009 - 4 A 116/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.06.2009 - 4 B 287/09

    Geltendmachung der Mitwirkungsbefugnisse von Gemeinderatsfraktionen bei der

    Den gegen dieses Urteil gerichteten Zulassungsantrag des Stadtrats der Antragsgegnerin zu 2. hat der Senat mit Beschluss vom 6.5.2009 - 4 A 116/09 - abgelehnt.
  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 A 735/21

    Rücknahme von Wohngeld; zur Ursächlichkeit unrichtiger Angaben des Begünstigten

    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO muss der Rechtsmittelführer in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten hinreichend konkret benennen, die sich bei der Entscheidung über seine Klage notwendigerweise ergeben (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2009 - 4 A 116/09 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 8. November 2012 - 1 A 285/11 -, juris Rn. 7; HessVGH, Beschl. v. 10. Juni 2013 - 7 A 418/12.Z -, juris Rn. 32; NdsOVG, Beschl. v. 12. September 2011 - 11 LA 209/11 -, juris Rn. 8; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 23. November 2016 - 3 A 630/16 -, juris Rn. 27; Rudisile, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 42. EL, Stand: Februar 2022, § 124a Rn. 101; Roth, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 61. Ed., Stand: 1. April 2020, § 124a Rn. 75 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 865/10

    Rückwirkende Bewilligung von Fraktionsmitteln nur gegen Verwendungsnachweis

    Den dagegen gerichteten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung lehnte der erkennende Senat (4 A 116/09) mit Beschluss vom 6. Mai 2009, zugestellt am 8. Mai 2009, ab.
  • OVG Sachsen, 01.11.2022 - 3 A 402/22

    Richtlinie; Auslegung; Verwaltungspraxis; Willenserklärung; Überbrückungsgeld;

    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO muss der Rechtsmittelführer in fallbezogener Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten hinreichend konkret benennen, die sich bei der Entscheidung über seine Klage notwendigerweise ergeben (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2009 - 4 A 116/09 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 8. November 2012 - 1 A 285/11 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 23. November 2016 - 3 A 630/16 -, juris Rn. 27).
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